Kinderfreundliches tolles Ferienhaus mit Terrasse, Garten und Grill | Bergblick | Haustierfreundlich
Dieses Ferienhaus in Garmisch-Partenkirchen liegt in den Bergen und direkt am Wasser. Skigebiet Garmisch-Partenkirchen ist einen Ausflug wert, wenn du etwas unternehmen möchtest. Wer lieber die Natur bewundern möchte, sollte Folgendes besuchen: Zugspitze und Eibsee. Du möchtest deinen Aufenthalt in der Stadt mit dem Besuch eines spannenden Events oder einer Sportveranstaltung aufpeppen? Dann schau doch einmal hier vorbei: Olympiaschanze oder Olympia-Sportstätten. Erobere die nahe gelegenen Pisten beim Skilanglauf und beim Snowboarden oder versuche dich an anderen Wintersportarten wie Eislaufen und Schlittenfahren.
In der Nähe dieser Ferienwohnung für Familien befinden sich viele Attraktionen, darunter Möglichkeiten zum Schlittenfahren und Möglichkeiten zum Snowboarden. Es gibt praktische überdachte Parkplätze auf dem Gelände, sodass du dein Auto entweder stehen lassen und die 5 Minuten hierher laufen kannst: Königshaus am Schachen. Oder aber du setzt dich ans Steuer und fährst die 50 Minuten zu dieser Sehenswürdigkeit: Strandbad Pflegersee.
Nach deiner Rückkehr in dieses Ferienhaus mit 135 Quadratmetern kannst du im Garten ausspannen oder auf der Terrasse oder im Patio etwas trinken, und vergiss nicht die Gartenmöbel. Wenn du genug Frischluft getankt hast, gibt es dank WLAN-Internetzugang (kostenlos), Kabel-/Satellitenfernsehen und DVD-Player zahlreiche Möglichkeiten, wie du auch drinnen deine freie Zeit ausgiebig genießen kannst.
Dieses Feriendomizil besitzt 3 Schlafzimmer und 3 Badezimmer und bietet seinen Gästen ein Wohnzimmer, einen Grill und einen Zimmersafe. Zur Ausstattung des Badezimmers gehören ein Haartrockner, Handtücher und Toilettenpapier. In der Küche gibt es einen Ofen, eine Herdplatte und einen Kühlschrank sowie eine Kaffeemaschine, einen Wasserkocher und eine Mikrowelle. Und damit du nicht so viel Kleidung einpacken musst, stehen dir vor Ort außerdem eine Waschmaschine und ein Wäschetrockner zur Verfügung.
Mietbedingung: der Hauptmieter muss mindestens 18 Jahre alt sein
